Die weinselige Pionierzeit der Bohnenviertel-Gastronomie
Zwölf “Schildwirtschaften” zählte die Residenzstadt Stuttgart im Jahr 1710, und offenbar erfreuten sich nicht sämtliche dieser gastlichen Häuser eines regen Zulaufs. So waren’s acht Jahre später nur noch zehn. Was allerdings angesichts der Vorschrift vom Jahr 1711, die den Wirten verbot, nach neun Uhr am Abend noch Wein auszuschenken, nicht sehr verwundern muss. Es herrschte also zur Regierungszeit des Herzog Eberhard Ludwig eine gewisse Flaute im Stuttgarter Gastgewerbe, und diese für Wirte und Herbergsväter sehr magere Zeit hielt Jahrzehnte an. Weshalb es dem Herzog Carl Eugen noch im Jahr 1750 durchaus angemessen erschien, einen Antrag auf Einrichtung einer weiteren Gastwirtschaft in Stuttgart rundweg abzulehnen. Aber vielleicht erschien ihm auch die sehr gemischte Gesellschaft der Gastwirte als nicht sehr vertrauenswürdig. Zumal sich auch ausgemusterte Chirurgen und abgehalfterte Schreiber diesem Erwerbszweig zuwandten, sich geschäftstüchtige Metzger als Nebenerwerbs-Wirte manchen Zusatzkreuzer verdienten. Ziemlich ausgekocht jedenfalls scheinen die Stammväter des Stuttgarter Gastgewerbes gewesen zu sein, denn allenthalben wurden zu jener Zeit Klagen über die Geldgier der Wirte laut. So sah sich Herzog Karl Alexander im Jahr 1736 genötigt, dem gastgebenden Gewerbe exakt vorzuschreiben, wie viel Geld sie für welche Leistungen verlangen durften. Also bekamen sie fürderhin für eine “Suppe mit Knöpflein” nicht mehr als drei Kreuzer, für “ein Pfund eingemachtes Hammelfleisch” acht Kreuzer und für