Gastronomie

Die wein­se­li­ge Pio­nier­zeit der Bohnenviertel-Gastronomie

Zwölf “Schild­wirt­schaf­ten” zähl­te die Resi­denz­stadt Stutt­gart im Jahr 1710, und offen­bar erfreu­ten sich nicht sämt­li­che die­ser gast­li­chen Häu­ser eines regen Zulaufs. So waren’s acht Jah­re spä­ter nur noch zehn.kanalstr Was aller­dings ange­sichts der Vor­schrift vom Jahr 1711, die den Wir­ten ver­bot, nach neun Uhr am Abend noch Wein aus­zu­schen­ken, nicht sehr ver­wun­dern muss. Es herrsch­te also zur Regie­rungs­zeit des Her­zog Eber­hard Lud­wig eine gewis­se Flau­te im Stutt­gar­ter Gast­ge­wer­be, und die­se für Wir­te und Her­bergs­vä­ter sehr mage­re Zeit hielt Jahr­zehn­te an. Wes­halb es dem Her­zog Carl Eugen noch im Jahr 1750 durch­aus ange­mes­sen erschien, einen Antrag auf Ein­rich­tung einer wei­te­ren Gast­wirt­schaft in Stutt­gart rund­weg abzu­leh­nen. Aber viel­leicht erschien ihm auch die sehr gemisch­te Gesell­schaft der Gast­wir­te als nicht sehr vertrauenswürdig. Zumal sich auch aus­ge­mus­ter­te Chir­ur­gen und abge­half­ter­te Schrei­ber die­sem Erwerbs­zweig zuwand­ten, sich geschäftstüchtige Metz­ger als Neben­er­werbs-Wir­te man­chen Zusatz­kreu­zer ver­dien­ten. Ziem­lich aus­ge­kocht jeden­falls schei­nen die Stamm­vä­ter des Stutt­gar­ter Gast­ge­wer­bes gewe­sen zu sein, denn allent­hal­ben wur­den zu jener Zeit Kla­gen über die Geld­gier der Wir­te laut. So sah sich Her­zog Karl Alex­an­der im Jahr 1736 genö­tigt, dem gast­ge­ben­den Gewer­be exakt vor­zu­schrei­ben, wie viel Geld sie für wel­che Leis­tun­gen ver­lan­gen durf­ten. Also beka­men sie fürderhin für eine “Sup­pe mit Knöpf­lein” nicht mehr als drei Kreu­zer, für “ein Pfund ein­ge­mach­tes Ham­mel­fleisch” acht Kreu­zer und für 

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